Bundesnetzagentur verbietet Kinderuhren mit Abhörfunktion

Aktueller Stand zu GPS Trackern mit Abhörfunktion

Mitte November 2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von Kinderuhren, die über eine Abhörfunktion verfügen verboten. Hierzu gehören auch GPS Tracker mit Abhörfunktion. Unter Abhörfunktion fallen auch die sogenannte Babyphon- und Monitorfunktion. Nach deutschem Recht sind Geräte zum Abhören verboten. Verschiedene Medien haben dies aufgegriffen und darüber berichtet.

Wie funktioniert die Abhörfunktion?

Insbesondere GPS Uhren für Kinder sind oftmals mit einer solchen Abhörfunktion ausgestattet. Sie verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, über die es möglich ist über eine dazugehörige App einen Anruf der Uhr auf ein vorgegebenes Zielhandy unbemerkt für die Umgebung des Kindes auszulösen. Dadurch ist es Eltern möglich ihre Kinder und deren Umgebung abzuhören.

Bundesnetzagentur geht gegen Hersteller und Käufer vor

Die Bundesnetzagentur ist bereits gegen mehrere Angebote von Herstellern im Internet vorgegangen. Aber auch Käufer solcher Uhren machen sich mitschuldig. Denn sowohl der Besitz, die Herstellung, der Vertrieb  und die Einfuhr sind verboten.

Sollten der Bundesnetzagentur Käufer bekannt werden, werden diese aufgefordert die Uhr zu vernichten und einen Nachweis darüber zu erbringen. Die Bundesnetzagentur rät Eltern dazu, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und den Vernichtungsnachweis hierüber aufzubewahren.

Als Vernichtungsnachweis gilt ein Bestätigungsschreiben einer Abfallstation, bei welcher der zu vernichtende GPS Tracker entsprechend den Vorschriften entsorgt wurde. Hierfür stellt die Bundesnetzagentur unter folgendem Link ein entsprechendes Formular bereit, was heruntergeladen werden kann: Vernichtungsnachweis Bundesnetzagentur

Auch entsprechende ergänzende Fotos, die die Zerstörung der GPS Uhr dokumentieren, sind als Beweis der Vernichtung zugelassen. Es muss allerdings auf den Fotos klar erkennbar sein, dass das Gerät nicht mehr funktionsfähig ist.

Die Bundesnetzagentur rät allerdings davon ab, die betroffenen GPS Kinderuhren einfach nur an den Hersteller zurückzuschicken, sondern ihn lieber selbst zu vernichten, da im Zweifelsfall der Vernichtungsnachweis nicht erbringbar ist.

Mehr Infos findet ihr auf den Seiten der Bundesnetzagentur zum „Missbrauch von Sendungsanlagen“.

Hersteller reagieren
Lokato ist einer der Hersteller, die bereits reagiert haben und offensiv mit dem Thema umgehen und ihre Kunden aufklären, was wir sehr begrüßen. Eine ausführliche Stellungnahme von Lokato findet ihr hier auf der Pingonaut Webseite.

In eigener Sache

Wir sind bemüht euch auf unserer Seite die aktuellsten und sichersten Modelle für eure Kinder vorzustellen. Natürlich stellen wir euch hier nur Smartwatches vor, von denen unseren Wissens nach, keine über eine Abhörfunktion verfügt. Wir können jedoch keine Verantwortung für die Hersteller übernehmen, falls die gekaufte Uhr doch eine solche Funktion beinhaltet. Solltet ihr dennoch feststellen, dass ein von uns vorgestellter GPS Tracker über eine Abhörfunktion verfügt, schreibt uns bitte eine E-Mail an info@gps-tracker-fuer-kinder.de. 

Schaut doch mal bei den GPS Uhren für Kinder rein. Hier sind alle Modelle ohne Abhörfunktion für euch ausführlich in Berichten vorgestellt. Durch den übersichtlichen Funktionsumfang jedes Gerätes, könnt ihr auf den ersten Blick erkennen, welche Uhr für euch und eure Kinder in Frage kommt.

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